Fahrzeugversicherung​

Weil wir schützen, was uns lieb ist

Sei es für die Arbeit, für den Einkauf oder zum reinen Vergnügen – Noch nie sind so viele Fahrzeuge auf unseren Strassen unterwegs wie heute. Durch die obligatorische
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung sind Sie im Schadenfall bei Ansprüchen von Dritten gut abgesichert.

Doch was geschieht mit dem Schaden am eigenen Fahrzeug? Was passiert, wenn meinem parkierten Fahrzeug, wenn es beschädigt wird oder es auf der Strecke den Geist
aufgibt?

Eine vollumfassende Deckung scheint auf dem ersten Blick viel zu Teuer. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich holen wir die beste Deckung für wenig Geld für Sie
raus und sparen Ihnen somit Hunderte von Franken. Jährlich.

Tipp:
Schliessen Sie eine Fahrzeugversicherung zusammen mit einer Hausrat-, Privathaftpflicht-, oder Rechtsschutzversicherung ab und profitieren Sie von attraktiven Rabatten.

Wissenswertes

Übernahme der Schäden an Eigentum dritter

Versichert gegen:
Feuer- und Elementarschäden, Diebstahl, Schäden durch Nagetiere, Unfälle mit Wildtieren, Vandalismus und persönliche Effekten

Bei Schaden wird die Reparatur am eigenen Fahrzeug übernommen.
Die Vollkasko ist bei den meisten Leasingkäufen obligatorisch.

Übernahme bei Schäden am parkierten Auto

24-Stunden-Hilfe bei Pannen in der Schweiz und im Ausland
Je nach Wunsch kann für Ihre weiterfahrt gesorgt werden oder Sie können eine Rückreise in die Schweiz veranlassen.

Ihre Bonus/Malus-Stufe erhöht sich ohne Bonusschutz bei jedem Unfall in der Regel um 4 Prämienstufen.
Mit dem Bonusschutz können Sie bis zu ein Schadenfall pro Jahr ohne Prämienerhöhung absichern.

Ihr Versicherer verzichtet darauf, Sie bei einem grobfahrlässigen Unfall einen Teil des finanziellen Schadenz mitzutragen.
Folgende Situationen gelten als Grobfahrlässig:
-Gefährliches Überholen
-Fahren im übermüdeten Zustand
-Fahren ohne Licht
-Missachten von Stop- und Lichtsignale
-Überhöhte Geschwindigkeit
-Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie
-u.v.m

Achtung!
Folgende Situationen sind vom Regressverzicht immer ausgenommen:
-Grobe Verletzungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
-Massive Geschwindigkeitsübertretung
-Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

Die Gesetze sind hierzu nicht immer klar. Es gescheht öferts, dass eine Regressoption vor Gericht landet. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie hohe Anwaltskosten verhindern.

Kapitalauszahlung bei Tod oder Invalidität als Folge eines Autounfalls, zusätzlich Übernahme der Heilungskosten und Spitaltaggeld